Mehrerlösklausel Grundstückskaufvertrag Privat



Mehrerlösklausel Grundstückskaufvertrag Privat
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Die Mehrerlösklausel im Grundstückskaufvertrag ist eine Regelung, die häufig in privaten Verträgen verwendet wird. Sie besagt, dass der Verkäufer des Grundstücks einen Anteil an Zusatzeinnahmen erhält, die sich aus der Weiternutzung oder Veräußerung des Grundstücks ergeben. In diesem FAQ möchten wir die wichtigsten Fragen zur Mehrerlösklausel im Grundstückskaufvertrag beantworten.

1. Was ist die Mehrerlösklausel im Grundstückskaufvertrag?

Die Mehrerlösklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die besagt, dass der Verkäufer des Grundstücks einen bestimmten Anteil am Mehrerlös erhält, der sich aus der Weiternutzung oder Veräußerung des Grundstücks ergibt.

2. Wo findet die Mehrerlösklausel Anwendung?

Die Mehrerlösklausel wird in der Regel in privaten Grundstückskaufverträgen verwendet. Sie kann jedoch auch in gewerblichen Verträgen vorkommen, wenn der Verkäufer einen Anspruch auf Beteiligung an Folgeeinnahmen haben möchte.

3. Welche Elemente sind in einer Mehrerlösklausel enthalten?

Eine Mehrerlösklausel enthält in der Regel die genaue Bestimmung des Mehrerlösanteils, den der Verkäufer erhält. Dieser Anteil kann beispielsweise als prozentualer Anteil des Mehrerlöses oder als fester Geldbetrag festgelegt werden. Die Klausel kann auch die Bedingungen für die Berechnung und Auszahlung des Mehrerlöses regeln.

4. Wie wird der Mehrerlös berechnet?

Die Berechnung des Mehrerlöses kann je nach Vertrag unterschiedlich sein. In der Regel wird der Mehrerlös durch die Differenz zwischen dem Verkaufspreis des Grundstücks und dem ursprünglichen Kaufpreis des Verkäufers ermittelt. Es können jedoch weitere Faktoren in die Berechnung einbezogen werden, wie z.B. die Wertsteigerung des Grundstücks aufgrund von Baumaßnahmen.

5. Wie hoch ist der Anteil am Mehrerlös?

Der Anteil am Mehrerlös kann in der Mehrerlösklausel genau festgelegt werden. Üblicherweise wird ein prozentualer Anteil vereinbart, der zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wird. Dieser Anteil kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Wertentwicklung des Grundstücks ab.

6. Wann tritt die Mehrerlösklausel in Kraft?

Die Mehrerlösklausel tritt in der Regel in Kraft, wenn es zu einem Weiterverkauf oder einer Weiternutzung des Grundstücks kommt, nachdem der ursprüngliche Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Der Verkäufer hat dann Anspruch auf seinen Anteil am Mehrerlös.

7. Ist die Mehrerlösklausel gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, die Mehrerlösklausel ist keine gesetzlich vorgeschriebene Klausel. Sie wird frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart und kann in verschiedenen Ausgestaltungen vorkommen.

8. Kann die Mehrerlösklausel verhandelt werden?

Ja, die Mehrerlösklausel kann zwischen den Parteien verhandelt werden. Der Verkäufer kann versuchen, einen höheren Anteil am Mehrerlös zu vereinbaren, während der Käufer möglicherweise eine niedrigere Beteiligung vorschlagen möchte. Die genauen Bedingungen der Mehrerlösklausel können frei ausgehandelt werden.

9. Welche Vorteile hat der Verkäufer durch die Mehrerlösklausel?

Durch die Mehrerlösklausel kann der Verkäufer zusätzliche Einnahmen erzielen, wenn das Grundstück nach dem Verkauf weiterveräußert oder gewinnbringend genutzt wird. Dies kann eine finanzielle Absicherung bieten und den Verkaufspreis des Grundstücks erhöhen.

10. Kann die Mehrerlösklausel auch Nachteile für den Verkäufer haben?

Ja, die Mehrerlösklausel kann auch Nachteile für den Verkäufer haben. Wenn der Mehrerlösanteil zu hoch vereinbart wurde, könnte der Verkaufspreis des Grundstücks niedriger ausfallen, da potenzielle Käufer sich von einer zu hohen Beteiligung des Verkäufers abgeschreckt fühlen.

11. Ist die Mehrerlösklausel für den Käufer verpflichtend?

Nein, die Mehrerlösklausel ist für den Käufer nicht verpflichtend. Es steht dem Käufer frei, die Klausel in den Vertrag aufzunehmen oder nicht. Wenn der Käufer jedoch eine Beteiligung des Verkäufers an Folgeeinnahmen ausschließen möchte, kann er auf die Aufnahme der Mehrerlösklausel verzichten.

12. Kann die Mehrerlösklausel nachträglich geändert werden?

Ja, die Mehrerlösklausel kann nachträglich geändert werden, wenn beide Parteien einer Änderung zustimmen. Es ist jedoch wichtig, Änderungen schriftlich festzuhalten und deren rechtliche Auswirkungen zu beachten.

13. Was passiert, wenn die Mehrerlösklausel nicht eindeutig formuliert ist?

Wenn die Mehrerlösklausel nicht eindeutig formuliert ist, kann es zu Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien kommen. Es ist daher ratsam, die Klausel genau zu formulieren und alle relevanten Bedingungen klar festzulegen.

14. Ist die Mehrerlösklausel für den Verkauf von jedem Grundstück geeignet?

Die Mehrerlösklausel kann für den Verkauf von jedem Grundstück geeignet sein, wenn der Verkäufer eine Beteiligung an möglichen Folgeeinnahmen wünscht. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Klausel an die individuellen Gegebenheiten des Grundstücks anzupassen.

15. Wann sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen?

Es kann ratsam sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn es um die Ausgestaltung der Mehrerlösklausel im Grundstückskaufvertrag geht. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die Klausel rechtlich einwandfrei ist und die Interessen des Verkäufers angemessen berücksichtigt werden.




Muster Mehrerlösklausel Grundstückskaufvertrag Privat

  1. Vertragsparteien:
    1. Verkäufer:
    2. Name: ________
      Anschrift: ________
      Telefonnummer: ________
      E-Mail-Adresse: ________
    1. Käufer:
    2. Name: ________
      Anschrift: ________
      Telefonnummer: ________
      E-Mail-Adresse: ________
  2. Gegenstand des Vertrages:
    Der Verkäufer verkauft an den Käufer das nachfolgend beschriebene Grundstück:
    Grundstücksbezeichnung: ________
    Lage: ________
    Grundbuchamtliche Eintragung: ________
    Größe: ________ Quadratmeter
    Erschließungszustand: ________
  3. Kaufpreis:
    Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt ________ Euro.
    Die Zahlung erfolgt wie folgt: ________
    Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt spätestens am ________.
  4. Mehrerlösklausel:
    1. Der Verkäufer erklärt sich bereit, bei einer wertsteigernden Veräußerung des Grundstücks innerhalb von ________ Jahren nach Abschluss dieses Vertrages eine Mehrerlöszahlung zu erhalten.
    2. Die Höhe der Mehrerlöszahlung beträgt ________ Prozent des Verkaufspreises abzüglich der ursprünglichen Anschaffungs- und Verkaufskosten.
    3. Der Verkäufer hat ein Vorkaufsrecht für den Erwerb des Grundstücks zu den gleichen Bedingungen, wie sie dem Dritten angeboten wurden.
    4. Die Mehrerlöszahlung ist innerhalb von ________ Tagen nach Verkauf des Grundstücks fällig und von dem Käufer an den Verkäufer zu zahlen.
  5. Übergabe und Übereignung:
    Die Übergabe und Übereignung des Grundstücks erfolgt am ________.
    Das Risiko geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
  6. Gewährleistung:
    Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer, dass er über das uneingeschränkte Eigentumsrecht am Grundstück verfügt.
    Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer für einen Zeitraum von ________ Jahren ab Übergabe des Grundstücks.
    Etwaige Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  7. Notarielle Beurkundung:
    Der Vertrag wird notariell beurkundet.
    Die Kosten der Beurkundung und der Grundbuchänderung trägt der Käufer.
  8. Gerichtsstand:
    Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ________.
  9. Sonstiges:
    Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Dieser Vertrag ist in ________facher Ausfertigung erstellt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.



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